Alle Stadtteile

Baumfällung in ganz Norderstedt.

Von der engen Reihenhaus-Zufahrt in Garstedt bis zum großen Grundstück in Friedrichsgabe: Wir arbeiten in allen fünf Stadtteilen Norderstedts — und wissen, welche Baumsatzung, welche Boden­verhält­nisse und welche typischen Baumarten dort auf Sie zukommen.

Was für ganz Norderstedt gilt

Norderstedt hat seit 2016 eine Baumschutzsatzung: Laubbäume ab 80 cm Stammumfang (gemessen in 1,30 m Stammhöhe) sind stadtweit geschützt. Vor der Fällung ist ein formloser Antrag beim Fachbereich Natur und Landschaft nötig (Tel. 040/535 95 247). Nadelbäume, Obstbäume (außer Walnuss) und alles unter der Grenze sind meist frei. Wir übernehmen den Antrag kostenlos, wenn wir die Fällung ausführen.

Auch im gesamten Umland Norderstedts (Henstedt-Ulzburg, Kaltenkirchen, Quickborn, Ellerau, Hasloh) sind wir regelmäßig unterwegs — jeder Ort hat seine eigene Baumsatzung, die Regeln unterscheiden sich mitunter deutlich.

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